Presse

  gemeinsame Pressekonferenz am 27. Juni 2019 in Berlin

       Patientendaten sind durch die Telematikinfrastruktur leicht zugänglich

Beitrag von Jens Ernst
Geschäftsführer Happycomputer GmbH

Um IT sicher zu gestalten, müssen ALLE Angriffe auf ein System abgewehrt werden.
Nur ein einziger erfolgreicher Angriff kann zum Verlust, zur Offenlegung oder zur Manipulation von Daten, zu nicht funktionierender Infrastruktur, und damit zum Tod von Menschen führen.

Patientendaten sind im Moment für Hacker leicht zugänglich. Und das, obwohl die Gesundheitsdaten unsere intimsten Daten sind, die sogar über unseren Tod hinaus brisant bleiben.
Im März habe ich aufgedeckt, dass die Telematik-Infrastruktur – kurz TI – deutschlandweit größtenteils nicht so aufgebaut wurde und wird, wie sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als sicher zertifiziert wurde.

Nach Technikerangaben wird der Konnektor in den meisten Praxen parallel zu allen anderen Netzwerkkomponenten im Netzwerk – kurz LAN- angeschlossen. Die gematik schreibt dazu in Ihren Unterlagen:
„Im Parallelbetrieb ist keine Komponente des LAN durch den Konnektor vor unautorisierten Zugriffen geschützt. Ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen haben alle Komponenten im LAN Zugriff aufeinander (somit auch eine potenzielle Schadsoftware auf einem der Geräte). Außerdem besteht kein Schutz vor Angriffen aus dem Internet. […] Da der Konnektor nicht als Firewall im LAN fungiert, ist der Parallelbetrieb nur für medizinische Einrichtungen geeig­net, die bereits ein größeres LAN etabliert haben und über entsprechende Sicherheitsfunktionen gemäß dem BSI verfügen.“

Das bedeutet: Der Parallelbetrieb ist nur mit richtig konfigurierter Hardware-Firewall zulässig. Aus „angeblichen Datenschutzgründen“ nennen die Netzbetreiber aber absurderweise nicht die IP-Adressen, die für eine sichere Konfiguration der Firewall notwendig sind. Damit ist ein sicherer paralleler Anschluss mit Proxy – so wie es das BSI vorschreibt – fast unmöglich. In den meisten Praxen sind dadurch derzeit alle Rechner und Geräte schutzlos an einem Router angeschlossen, welcher keine ausreichende Sicherheit bietet. Anti-Viren-Programme und Firewalls wurden von den offiziellen Konnektor-Installateuren abgeschaltet oder es wurden sicherheitsrelevante Funktionen deaktiviert.

Zur Sicherheit beim Reihenbetrieb und der Netztrennung schreibt die gematik:
„Durch die integrierte Firewall des Konnektors und den optionalen und gege­benenfalls kostenpflichtigen Secure Internet Service (SIS) wird das LAN optimal vor unautorisierten Zugriffen von außen geschützt.“

Hinter solch vermeintlich sicheren Anschlüssen befinden sich unter anderem medizinische Geräte und PC ohne Schutzmechanismen, da Ärzte den Sicherheitsversprechen der gematik glauben. Wir können diese Sicherheit nicht bestätigen. Aufgrund von Berichten über eine Trojaner-Infektion eines seriellen und SIS-geschützen Anschlusses bat mich ein Arzt, eine Datenschutzfolgeabschätzung für seine Praxis zu erstellen. Dabei habe ich eine Anti-Viren-Testdatei (EICAR) unerkannt und vollkommen problemlos auf verschiedenste Wege über die TI in das Praxisnetz eingeschleust.

Um die „integrierte Firewall“ des Konnektors zu prüfen, haben wir getestet, ob irgendeine Kommunikationskontrolle stattfindet. Leider sind alle Ports ausgehend offen. Das ist nicht besser als ein normaler DSL-Router. Damit ist das Abziehen von Daten mittels Malware problemlos möglich. Der Internetstecker musste nach Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung sofort gezogen werden, um nicht gegen die DSGVO zu verstoßen. Die TI ist mittlerweile zu einer Glaubenssache geworden. Wir sollen glauben, dass alles sicher sei.

Ich habe bisher den Aussagen der gematik und der Hersteller geglaubt, dass der Reihenanschluss wegen des SIS sicher sei und mich deshalb öffentlich gegen falsch angeschlossene parallele Installationen ausgesprochen. Nach meinen banalen Anfangstests kann ich derzeit keine Anschlussart empfehlen. Jeder Arzt sollte jetzt eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellen und die Konsequenzen ziehen.

Nach meinem Interview bei „kontrovers“ im BR haben sich Praxen bei mir gemeldet und berichtet, dass sie nach dem Anschluss an die TI gehackt wurden. Zur wirksamen Aufklärung der Vorfälle habe ich um eine Amnestie bei den Datenschutzbehörden gebeten. Im Juni startete zuletzt ein gezielter Angriff auf Ärzte und Apotheker mittels Trojaner (TKK Trojaner).

Tiefergehende Tests sind uns unter Strafandrohung untersagt. Hier müssen dringend Whitehacking-Tests von unabhängigen Spezialisten zugelassen werden. Wir können aber bereits sagen, dass schon bei der Zertifizierung wesentliche Angriffsszenarien in den Schutzprofilen nicht behandelt wurden: Zum einen die Angriffe gegen die Praxis aus der TI heraus, zum anderen Angriffe über die Fernwartung der Konnektoren. 2016 hat eine zwei Jahre ignorierte Sicherheitslücke im Fernwartungsprotokoll (TR-069) bei Routern zum Ausfall von fast 1.000.000 Anschlüssen geführt. Wir sollten diesen Fehler nicht wiederholen.

Ich habe mit einem Vertreter des Bundesdatenschutzes, dem Landesdatenschutzbeauftragten NRW, seinem Techniker sowie seiner Juristin zwei Arztpraxen besichtigt. Die Delegation hat sich vor Ort vom desaströsen Zustand der TI-Anschlüsse überzeugt. Leider sehen sich weder die Datenschützer noch die gematik, die Kassenärztlichen Vereinigungen oder das BMG in der Verantwortung. Bei der Zertifizierung sei ja alles richtiggemacht worden. Die Sicherheitslücken bleiben bestehen, die volle Haftung trägt der Arzt.

Das hat verheerende Konsequenzen: Informationen, welche aus den Konnektoren in die Praxisnetze gelangen, werden ungefiltert bearbeitet, da die Konnektoren im Praxisnetz die höchste Vertrauensstufe „LAN“ besitzen. Dies vereinfacht Angriffe aus der TI heraus und kann sogar zu einem Zusammenbruch des Gesundheitssystems führen.

Der §1 BSIGesetz sagt:
„Das Bundesamt [für Sicherheit in der Informationstechnik] ist zuständig für die Informationssicherheit auf nationaler Ebene.“
Ich fordere das BSI auf:
Kümmern Sie sich um die Sicherheit unserer Gesundheitsdaten.
Die TI ist ein Risiko für unsere sensibelsten und intimsten Daten.

IT-Sicherheit kennt keine Kompromisse.

Hier der Beitrag es MEDI GENO Deutschland

Bild: v.l.n.r Frank Hofmann, Jens Ernst, Dr. Baumgärtner, Dr. Lüder, Bertram Steiner und Prof. Dr. Pohl

Ärzteverbände warnen: Patientendaten für Hacker zugänglich

Die Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland, Freie Ärzteschaft und Freier Verband Deutscher Zahnärzte warnen vor Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist die gesetzlich vorgeschriebene Vernetzungsplattform des deutschen Gesundheitssystems. Alle deutschen Praxen müssen bis zum 30.06.2019 einen Zugang zur TI installiert oder zumindest bestellt haben – ansonsten fallen Honorarabzüge an. Versichertenstammdaten werden bereits in der TI abgeglichen. Künftig sollen Patientenakten in der TI platziert und möglicherweise auch gespeichert werden. MEDI GENO Deutschland und weitere Ärzteverbände reichen Klage ein.

Der Gesetzgeber zwingt alle Praxen in Deutschland, einen TI-Konnektor zu installieren und sich darüber mit der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbinden. Ziel ist die Vernetzung aller, die an der Patientenversorgung beteiligt sind. Wegen Sicherheitsbedenken haben sich viele Ärzte und Psychotherapeuten gegen die Installation des TI-Konnektors entschieden. Für ihre Verweigerung nehmen die Praxisinhaber einen Honorarabzug in Kauf. Der Gesetzgeber will den Druck auf die Praxen erhöhen und die Honorarstrafe nächstes Jahr von einem auf 2,5 Prozent anheben.

Baumgärtner: TI-Konnektor schützt nicht gegen Hackerangriffe auf Praxissysteme


Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, hatte Zweifel an der Sicherheit der TI. Deshalb hat der MEDI Verbund IT-Experten beauftragt, die Technologie zu prüfen. Die Informatiker haben die Schutzprofile, nach denen die TI-Konnektoren zertifiziert werden, eingehend untersucht. “Bei der Prüfung der Schutzprofile fanden die Experten verschiedene ungeklärte Fragen zur Sicherheit des TI-Konnektors. Insbesondere schützt der Konnektor selbst bei ordnungsgemäßer Installation nicht zuverlässig gegen Angriffe in die Praxissysteme, obwohl das von Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegenüber den Ärzten behauptet wird“, sagt Baumgärtner.

Auf Kritik keine Reaktion – auf Fragen keine Antwort


Mit den Ergebnissen der Gutachten wandte sich Baumgärtner an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die KBV und die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH), den Anbieter der TI und der zugehörigen Konnektoren, zu deren Gesellschaftern auch das Bundesministerium für Gesundheit zählt. „Auch schriftliche Anfragen brachten keine Antwort auf die Kernfrage, was der Konnektor als Firewall wirklich leistet und wie er die Arztinformationssoftware vor Angriffen aus der TI schützt. In der letzten Antwort der KBV, die sich auf Aussagen der gematik stützt, wurde aus einem Schutzprofil zitiert, das gar nicht auf die aktuellen Konnektoren zur Anwendung gekommen ist“, berichtet Baumgärtner.

Ärzte: Patientendaten müssen geschützt werden


„Wir Ärzte kritisieren eine unsichere Zwangsvernetzung aller Daten im deutschen Gesundheitswesen, welche die Potenz hat, die ärztliche Schweigepflicht auszuhebeln“, sagt Dr. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft. Im Datenschutz und in der ärztlichen Schweigepflicht sieht sie eine wichtige Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Behandlern und Patienten: „Wenn mein Patient in der Sprechstunde nicht mehr darauf vertrauen kann, dass das, was er mir über seine gesundheitlichen Probleme berichtet, in meinem Sprechzimmer bleibt, kann ich nicht mehr für ihn arbeiten. Mein Patient wird mir vieles nicht mehr erzählen und ich kann dadurch keine aufschlussreichen Anamnesen mehr erheben und keine richtigen Diagnosen stellen“. 
Wie verheerend Gesundheitsdaten in den falschen Händen sein könnten, zeigt sie anhand der Konsequenzen auf: „Wenn die genetische Diagnose eines Bewerbers für ein politisches Amt oder einen Managerposten auslesbar wäre, wäre das Erpressungspotenzial eminent.“

Baumgärtner betont, dass Patientendaten unbedingt geschützt werden müssen: „Patientendaten sind sensibler als Bankdaten. Gerade deshalb sind wir gegen jede zentrale Speicherung von Patientendaten. Eine solche ist als nächster Schritt auf der Basis einer unsicheren TI geplant.“

„Nicht hinnehmbar“: Bei Datenschutzpannen haften die Praxisinhaber


Für etwaige Folgen von Sicherheitslücken der staatlich aufgezwungenen TI-Konnektoren müssen die Praxisinhaber haften. Baumgärtner findet das inakzeptabel: „Die Praxen werden unter Strafe in eine TI gezwungen, deren Sicherheit nicht ausreichend geprüft ist und zu der entscheidende Fragen der Sicherheit nicht beantwortet sind. Die Haftung bei Datenverlust durch Hacking liegt gemäß der DSVGO bei den Praxen und die Patientendaten sind nicht so sicher, wie dies notwendig wäre.“ MEDI GENO Deutschland geht gerichtlich gegen die staatlich erzwungene Vernetzung vor. 
Es sei nicht hinnehmbar, dass das Sozialgesetzbuch Arztpraxen dazu zwingt, sich an eine Telematikinfrastruktur anzuschließen, bei der ungeklärte Fragen der Sicherheit der Patientendaten bestehen, urteilt Frank Hofmann, Justitiar und Vorstand der MEDIVERBUND AG. „Wir halten deshalb den Zwang, einen TI-Konnektor zu installieren, für rechtlich unzulässig und lassen die Rechtmäßigkeit der Honorarabzüge gerichtlich prüfen“, sagt Hofmann, der die Musterklagen koordiniert. „Unser Ziel ist es, auf dem Rechtsweg die Honorarstrafe abzuschaffen. Dann können sich Arzt- und Psychotherapiepraxen gegen den TI-Konnektor und für eine sicherere Vernetzungstechnologie entscheiden – ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen“, erklärt er.

Man behalte sich auch vor, Musterklagen gegen die Verantwortlichen des Zwangs zum Konnektoranschlusses zu führen, wenn Praxen, die an die TI angeschlossen sind gehackt werden. „Wir können die betroffenen Praxen an der Stelle nicht alleine lassen und werden deshalb im Sinne einer geteilten Verantwortlichkeit gemäß der DSVGO die Praxen bei Klagen unterstützen – sowohl gegen die Verantwortlichen für die TI-Zwangsinstallation, als auch gegen diejenigen, die nicht korrekt installiert haben“, ergänzt Hofmann.

Ärzte fordern sichere digitale Kommunikation im Medizinbetrieb

„Ärzte nutzen seit Langem digitalisierte Daten und wenden jede Form moderner Technik in Praxen und Kliniken an. Wir fordern eine sichere digitale Kommunikation im Medizinbetrieb: Ende zu Ende verschlüsselt, ohne staatlichen Zugriff, ohne zentrale Speicherung – und jeder Patient bekommt wie auch jetzt schon seine medizinischen Daten ausgehändigt“, sagt Lüder. Minister Spahn sei die ursprüngliche Zielsetzung einer verbesserten digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen völlig aus dem Blick geraten. Stattdessen werde jetzt populistisch eine unsichere Handykommunikation aufgebaut, mit der die Schweigepflicht nicht mehr gesichert werden könne. „Das neue Digitalgesetz aus dem Hause Spahn ist ein Zwangsgesetz zu Lasten von Patienten und Ärzten“, so die Allgemeinärztin.

Penetrations- und White-Hacking-Tests unter Strafandrohung verboten

Viele Sicherheitstests können nicht vorgenommen werden, weil eigene Tests der Ärzteschaft gesetzlich verboten sind. „Wir kritisieren auch, dass die Sicherheit des Anschlusses der Praxen an die TI nicht in einem Penetrationstest getestet wurde. Eigene Tests der Ärzteschaft sind gesetzlich verboten. Wir hätten den PEN-Test auf unsere Kosten durchgeführt“, erklärt Baumgärtner.

Penetrationstests gehören standardmäßig zu den sechs Testmethoden bei der Sicherheitsprüfung von Softwareprodukten und -systemen. Sie sind in der ISO 27034-1 festgeschrieben. „Jede dieser Methoden identifiziert andersartige Sicherheitslücken in Hardware und auch in jeder Art Software. Für die Nutzung freigegeben werden kann ein System oder ein Produkt erst nach einem erfolgreichen Security Test!“ erklärt Prof. Dr. Hartmut Pohl, Geschäftsführer der Cyber-Sicherheitsberatung softScheck GmbH. 
Deshalb schreibt die ISO-Norm vor, dass die Tests über den gesamten Prozess der Software-Entwicklung angewandt werden müssen. „Das bedeutet, dass der Security Testing Process mit allen sechs Methoden bei sicherheitsrelevanten Ergänzungen und Modifizierungen (Updates) erneut durchlaufen werden muss“, erklärt Pohl, der auch Sprecher des Präsidiumsarbeitskreises ‘Datenschutz und IT-Sicherheit’ der Gesellschaft für Informatik ist – der größten Informatikfachvertretung im deutschsprachigen Raum.

Sicherheitslücken nachgewiesen

„Patientendaten sind im Moment für Hacker leicht zugänglich. Und das, obwohl Gesundheitsdaten die langfristig schutzbedürftigsten Daten sind, die wir Menschen haben“, betont IT-Dienstleister Jens Ernst. Für seinen Kunden, eine Arztpraxis, hat er bei einer Sicherheitsprüfung auf verschiedene Arten das Testvirus EICAR über den ordnungsgemäß angeschlossenen TI-Konnektor ins Praxisnetzwerk eingeschleust. Nachgewiesen hat er auch, dass die integrierte Firewall die Kommunikation nicht kontrolliert und alle Ports ausgehend geöffnet sind. Der Test lässt auf unzureichenden Schutz der Konnektoren schließen.

Die gematik versichert im Informationsblatt zum TI-Konnektor: „Durch die integrierte Firewall des Konnektors und den optionalen und gegebenenfalls kostenpflichtigen Secure Internet Service (SIS) wird das LAN optimal vor unautorisierten Zugriffen von außen geschützt.“ Diesen Schutz zweifelt Jens Ernst an. Das Testvirus EICAR, das er für seinen Sicherheitstest verwendet hat, wird standardmäßig bei Virenschutztests verwendet. Entwickelt wurde es vom European Institute for Computer Anti-Virus Research (EICAR). Das EICAR Testvirus wird zum Prüfen von Virenscannern verwendet. Jeder Virenscanner muss diese Datei als Virus erkennen. Die TI und den Konnektor konnte das Testvirus passieren. Jens Ernst erklärt: „Das bedeutet, dass es keinen wirksamen Schutz gegen Malware – also Viren und Trojaner – durch die TI gibt.“
Quelle: https://blog.medi-verbund.de/2019/06/patientendaten-fuer-hacker-zugaenglich/